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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 48Kirchengesetz zum kirchlichen Umgang mit Darstellungen,
die von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem
Gedankengut geprägt sind

Vom 1. April 2022

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Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1
Geltungsbereich

( 1 ) Dieses Kirchengesetz findet Anwendung auf die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden und deren rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Verbände sowie öffentlich-rechtliche Stiftungen (kirchliche Stellen).
( 2 ) Dieses Kirchengesetz gilt für die kirchlichen Werke, Einrichtungen und Stiftungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wenn und soweit deren zuständige Organe die Übernahme dieses Kirchengesetzes beschlossen haben.
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§ 2
Glaubensgrundlage, Verhältnis der Landeskirche zum Judentum

( 1 ) Mit den Glaubensgrundlagen und Ordnungen der Landeskirche unvereinbar ist die Darstellung von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut.
( 2 ) Die EKBO misst „in Leben und Lehre dem Verhältnis zum jüdischen Volk besondere Bedeutung zu und erinnert an die Mitschuld der Kirche an der Ausgrenzung und Vernichtung jüdischen Lebens“ (Grundartikel I. 12. der Grundordnung). Zur Umkehr gerufen, sucht sie Versöhnung mit dem jüdischen Volk und tritt jeder Form von Judenfeindschaft entgegen.
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§ 3
Verbot des liturgischen Gebrauchs von Darstellungen judenfeindlichen, rassistischen
und nationalsozialistischen Gedankenguts

Ein liturgischer Gebrauch von beweglichen Sachen, die Darstellungen gemäß § 2 Absatz 1 aufweisen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für in oder an einer Kirche verbaute Glocken und Musikinstrumente oder Teile davon.
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§ 4
Prüf- und Berichtspflicht

( 1 ) Kirchliche Stellen, die über Darstellungen gemäß § 2 Absatz 1 verfügen, sind zur Prüfung verpflichtet, mit welchen Maßnahmen ein Zustand sichergestellt werden kann, der den Glaubensgrundsätzen und Ordnungen der Landeskirche entspricht. Die kirchliche Stelle berichtet dem Konsistorium über das Prüfungsergebnis und setzt geeignete Maßnahmen um, um einen den §§ 2 und 3 gemäßen Zustand herzustellen.
( 2 ) Bei der Prüfung des Umgangs mit Darstellungen gemäß § 2 Absatz 1 sind die Belange der Opfer zu beachten, pädagogischen oder wissenschaftlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen und denkmalpflegerische Belange zu berücksichtigen.
( 3 ) Bewerten die kirchliche Stelle und das Konsistorium die Vereinbarkeit der Darstellung mit den in § 2 genannten Maßstäben unterschiedlich, entscheidet die Kirchenleitung. Sie holt sich dazu das Votum des gegebenenfalls für Erinnerungskultur eingerichteten Beirats und weiterer sachkundiger Stellen ein.
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§ 5
Aufsichtsmittel

( 1 ) Das Konsistorium kann die Durchführung der gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 erforderlichen Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist anordnen. Kommt die kirchliche Stelle ihren Pflichten nach diesem Kirchengesetz nicht nach, trifft das Konsistorium die erforderlichen Maßnahmen.
( 2 ) Die kirchliche Stelle ist vor der Entscheidung des Konsistoriums anzuhören; dabei ist ihr Gelegenheit zu geben, binnen angemessener Frist erneut über in Betracht kommende Maßnahmen zu entscheiden.
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§ 6
Finanzierung

( 1 ) Kirchenkreis und die Landeskirche können auf Antrag der betroffenen kirchlichen Stelle für Maßnahmen nach § 4 Absatz 1 Satz 2 einen Zuschuss leisten.
( 2 ) Unter die Kosten fallen sowohl Kosten für den Kauf einer ersetzenden Sache als auch Transportkosten und Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden, die in unmittelbarem Zusammenhang zur Ersetzung stehen. Kosten für den Entwurf können im begründeten Einzelfall umfasst sein.
( 3 ) Im Falle einer Ersatzvornahme trägt allein die säumige kirchliche Körperschaft die anfallenden Kosten.
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§ 7
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Berlin, den 1. April 2022
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

Nr. 49Änderung der Richtlinien für den Fonds für Liquiditätshilfen
und für Gemeindeaufbau

Vom 18. Februar 2022

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Die Kirchenleitung hat mit Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses der Landessynode die Richtlinien für den Fonds für Liquiditätshilfen und für Gemeindeaufbau wie folgt beschlossen:
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Artikel 1

Die Richtlinien für den Fonds für Liquiditätshilfen und für Gemeindeaufbau vom 14. Dezember 2007 (KABl. 2008 S. 4) werden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wie folgt geändert:
  1. In Buchstabe A) Nr. I. 1. wird in Satz 1 nach den Wörtern „Görlitz und Potsdam“ vor dem bisherigen Buchstaben a) folgender Buchstabe a) neu eingefügt:
    „a) ab einer neu entstehenden Kirchengemeinde von 300 Gemeindegliedern mit 9,00 € pro Gemeindeglied,“
    Die bisherigen Buchstaben a) bis d) werden die Buchstaben b) bis e).
  2. Buchstabe A) Nr. I. 1. Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
    „Zur Erlangung der Förderung nach a) bis e) müssen sich mindestens drei Kirchengemeinden zusammenschließen.“
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Artikel 2

Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2022 für Fusionen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022.
Berlin, den 18. Februar 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
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Nr. 50Rechtsverordnung zur Anpassung der Bewertungsverordnung

Vom 18. Februar 2022

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 91 Nr. 9 des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (HKVG) vom 17. April 2010 (KABl. S. 87), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 12. November 2021 (KABl. Nr. 159 S. 261, 262) die folgende Rechtsverordnung erlassen:
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§ 1

Die Rechtsverordnung über die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Bewertungsverordnung – EBBVO) vom 29. August 2014 (KABl. S. 158), zuletzt geändert durch Rechtsverordnung vom 19. November 2021 (KABl. Nr. 160 S. 263) wird wie folgt geändert:
§ 18 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Dabei können pauschalierte Annahmen, insbesondere hinsichtlich der Höhe eines anzusetzenden Rechnungszinses, durch das Konsistorium festgelegt werden.“
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§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
Berlin, den 18. Februar 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 51Genehmigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft

Vom 1. April 2022

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat beschlossen:
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Die von der Kirchenleitung am 18. Februar 2022 beschlossene Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des Kirchengesetzes zur Ausführung des Kirchengesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD – VwGG.EKD) vom 10. November 2010 (ABl. EKD S. 330) (Verwaltungsgerichtsgesetzausführungsgesetz – VwGGAG) vom 8. April 2011 (KABl. S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 156 S. 258), wird genehmigt.
Berlin, den 1. April 2022
Harald Geywitz
Präses
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II. Bekanntmachungen

Nr. 52U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Ernst-Moritz-Arndt-Kirchengemeinde,
Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Der Name der Ernst-Moritz-Arndt-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, wird geändert in „Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde“.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Berlin, den 15. März 2022
Az.: 1000-01:10/012
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 53U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Kirchengemeinde Germendorf,
Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Der Name der Kirchengemeinde Germendorf, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, wird geändert in „Evangelische Kirchengemeinde Germendorf“.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Berlin, den 16. März 2022
Az.: 1000-01:64/108-06.03
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 54U r k u n d e
über die Errichtung einer (14.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (14.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 55U r k u n d e
über die Errichtung einer (15.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (15.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 56U r k u n d e
über die Errichtung einer (16.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (16.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine
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Nr. 57U r k u n d e
über die Errichtung einer (17.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (17.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 58U r k u n d e
über die Errichtung einer (18.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
###

§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (18.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 59U r k u n d e
über die Errichtung einer (19.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (19.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 60U r k u n d e
über die Errichtung einer (20.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
###

§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (20.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#

§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 61U r k u n d e
über die Errichtung einer (21.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (21.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#

§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine
#

Nr. 62U r k u n d e
über die Errichtung einer (22.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (22.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 63U r k u n d e
über die Errichtung einer (23.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte am 30. Oktober 2021 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wird eine (23.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. März 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Berlin Stadtmitte
Der Präses
(L. S.)
Ralf Fischer
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 22. März 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 64Berichtigung einer Bekanntmachung

Im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 3/2022 ist im Eintrag mit dem Titel „Superintendentenamt im Kirchenkreis Spandau“ unter der Beitragsnummer 34 auf Seite 42 der letzte Satz wie folgt zu korrigieren:
Die Dienstaufnahme erfolgte am 1. September 2021 durch Superintendent Florian Kunz.

Nr. 65Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:49/101-01.01
    Berlin, den 4. April 2022
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Beeskow, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit dem Beizeichen „3“eingeführt
    .
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE GESAMTKIRCHENGEMEINDE BEESKOW“.
    Grafik
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:64/002-67.03
    Berlin, den 9. März 2022
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Menz, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE MENZ“.
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Nr. 66Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

Konsistorium Az.: 1312-03:64/002-67.03
Berlin, den 9. März 2022
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Menz, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MENZ “, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Großwoltersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit der Umschrift „Ev. Kirchengemeinde Gr. Woltersdorf“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Königsstädt, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit der Umschrift „Kirchengemeinde Königstädt“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Dollgow, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DOLLGOW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Zernikow, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHENGEMEINDE ZU ZERNIKOW“, die Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Rönnebeck, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit der Umschrift „KIRCHENSIEGEL ZU RÖNNEBECK“ und „KIRCHENGEMEINDE ZU RÖNNEBECK“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Schulzendorf, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit der Umschrift „SIGGILLUM ECCLESIA REFORMANDIS SCHULZENDORFENSIS“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Neulögow, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NEULÖGOW“ werden außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 67Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (2.) landeskirchliche Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Berlin ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren wiederzubesetzen.
    Die Evangelische Studierendengemeinde Berlin (ESG) ist im Kontext von Hochschule und Wissenschaft ein gemeindlicher Ort für Studierende. Gesellschaftspolitische, theologische und wissenschaftliche Themen stehen bei Gemeindeabenden, in Arbeitskreisen, in digitalen Foren und auf Studienreisen im Vordergrund. Die ESG stellt einen Ort der Demokratiebildung dar. Lebendige, von Studierenden gestaltete Gottesdienste werden regelmäßig im Semester nahe der Humboldt-Universität gefeiert. Die Universitätsgottesdienste werden in Kooperation mit dem Berliner Universitätsprediger im örtlichen Wechsel von Golgatha- und Sophienkirche gestaltet. Semesterrhythmus, Fluktuation und Regelstudienzeit formen das von Mitbestimmung und Mitverantwortung geprägte, vorwiegend am Abend und an den Wochenenden stattfindende Gemeindeleben.
    Die Entwicklung des Standorts in der Borsigstraße und die Zusammenarbeit mit den Partner:innen vor Ort (Evangelische Kirchengemeinde am Weinberg und Theologisches Konvikt) wird auch zukünftig eine zentrale Rolle einnehmen.
    Aufgaben:
    • Zusammenarbeit mit den Inhaberinnen und Inhabern der anderen Studierendenpfarrstelle,
    • theologische Gemeindeleitung in kooperativer Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat der ESG Berlin,
    • Umsetzung des Konzepts für den Standort Borsigstraße in Kooperation mit den Partner:innen vor Ort,
    • Gestaltung von ESG-Gottesdiensten, auch digital, die in die Stadt ausstrahlen,
    • Seelsorge mit spezieller Ausrichtung auf die Situation der Studierenden,
    • Unterstützung studentischer Aktivitäten, Motivation und Befähigung Studierender zur Übernahme von Leitungsaufgaben,
    • Gewinnung und Betreuung Ehrenamtlicher für das Caféprojekt und andere Angebote für Studierende,
    • Förderung und Gestaltung der Kontakte zwischen Hochschulleitungen und ESG,
    • Planung und Durchführung von missionarisch ausgerichteten Aktionen,
    • Pflege ökumenischer Kontakte, v. a. zur Katholischen Studierendengemeinde,
    • Kooperation mit STUBE und Notfonds,
    • netzwerkorientierte Arbeit mit gesellschaftspolitisch engagierten Institutionen und Initiativen,
    • Öffentlichkeitsarbeit (Pflege der Homepage, Facebook, Instagram etc.).
    Erwartungen:
    • Reflexionsfähigkeit, Auseinandersetzung mit neuen theologischen Ansätzen und theologischen Grundfragen der Gegenwart,
    • Fähigkeit, auf kirchenferne Studierende an ihren Lebens- und Wirkungsorten zuzugehen und sie einzuladen,
    • Fähigkeit, theologische Zusammenhänge lebensnah zu verkündigen und die eigene Glaubenshaltung zu kommunizieren,
    • praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Gottesdienstformen,
    • Motivation, die spirituelle Sprachfähigkeit Studierender zu fördern,
    • seelsorgliche Kompetenz,
    • Teamfähigkeit,
    • Kommunikationsfähigkeit in den unterschiedlichen Kontexten,
    • ökumenisches Engagement und Interesse an interreligiösen Begegnungen,
    • Organisationsfähigkeit,
    • Flexibilität im Blick auf Arbeitszeiten und Arbeitsformen.
    Das Team wünscht sich eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der die Arbeit kreativ und medial zukunftsorientiert gestaltet, sicher mit ausländischen Studierenden kommuniziert (i. d. R. Englisch, ggf. Französisch) und idealerweise musikalische Fähigkeiten mitbringt.
    Die ESG Berlin bietet:
    • einen attraktiven Standort in Berlin Mitte,
    • eine gute kollegiale Zusammenarbeit im Pfarrteam,
    • Raum für neue Ideen,
    • eine gute Zusammenarbeit mit den anderen ESGn der Landeskirche und gute Kontakte zur Katholischen Studierendengemeinde Berlin.
    Der ESG angeschlossen sind die diakonische Beratung internationaler Studierender sowie das Studienbegleitprogramm für Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Die ESG befindet sich im Gebäudeensemble des Konvikts und der Golgathakirche, Borsigstraße 5, 10115 Berlin. Eine Teilzeitmitarbeiterin unterstützt das Studierendenpfarrteam.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen Studierendenpfarrerin Ulrike Wohlrab, Telefon: 0176/21464171, E-Mail: ulrike.wohlrab@esgberlin.de, Studierendenpfarrer Dr. Volker Jastrzembski, Telefon: 0176/72851247, E-Mail: volker.jastrzembski@esgberlin.de, sowie die Sprecherin der ESG Berlin Clara Keck, E-Mail: clara@esgberlin.de, und die stellvertretende Sprecherin Gianna Dirzus: E-Mail: gianna@esgberlin.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Tiergarten, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Tiergarten im Herzen von Berlin, umringt vom pulsierenden Leben der Großstadt und inmitten der Gesellschaft der Vielen, sucht eine neue Pfarrerin oder einen neuen Pfarrer. Die über 10.000 Mitglieder zählende Gemeinde mit aktuell drei Predigtstätten, einer Geschäftsführung, einem Team von 15 Hauptamtlichen zzgl. einer Kita sowie einer großen Anzahl an Ehrenamtlichen freut sich über Verstärkung des Pfarrteams.
    Die Gemeinde sucht eine Pfarrperson mit:
    • ausgeprägter Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit allen haupt- und ehrenamtlichen Kräften,
    • Freude an der Verkündigung mit Bereitschaft, bei der Verkündung neue Formate auszuprobieren,
    • Offenheit und interkulturelle Kompetenz gegenüber den muslimischen, jüdischen, koreanischen oder auch ghanaischen Kooperationspartner:innen in der Gemeinde,
    • Gestaltungsfreude für einen Tag im Monat für die Konfirmand:innen und einer Konfirmand:innenfahrt pro Jahr für derzeit knapp 40 Konfirmand:innen pro Jahrgang,
    • Engagement und Unterstützung des Kollegen (75 % RAZ) in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
    • Organisationstalent bei der Vorbereitung und Ausrichtung von gemeindlichen Festen und besonderen Veranstaltungen,
    • Bereitschaft zur Übernahme von allen klassischen pfarrdienstlichen Aufgaben mit wenigen Trauungen, bis zu 70 Beerdigungen und 30 Taufen jährlich.
    Die Gemeinde bietet:
    • eine Geschäftsführung mit 75 % RAZ, die sich verantwortlich um die Bereiche Personal, Finanzen und Bau kümmert,
    • ein Pfarrteam mit Dr. Sascha Gebauer und Kaspar Plenert mit einem nach Aufgabenbereichen ausgerichteten Konzept,
    • regelmäßige Supervision für Pfarr- und Leitungsteam,
    • ein freies Wochenende im Monat,
    • drei Prädikant:innen, die das dreiköpfige Pfarrteam bei der Gestaltung der Gottesdienste unterstützen,
    • die Freistellung von der Erteilung schulischen Religionsunterrichts,
    • einen Kreis von ca. 100 Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde engagieren (diakonische Arbeit, kirchenmusikalische Arbeit, Arbeit mit Kindern und Eltern, Jugendlichen, Senior:innen usw.),
    • eine Pfarrdienstwohnung mit ca. 200 m², sechs Zimmern und zwei Bädern sowie guter Verkehrsanbindung.
    Weitere Auskünfte erteilen der Geschäftsführer der Evangelischen Kirchengemeinde Tiergarten Simon Gramß, Telefon: 0173/6409948, E-Mail: s.gramss@ev-gemeinde-tiergarten.de, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Bertold Höcker, Telefon: 030/258185100, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Oderland-Spree-West, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Dienstumfang von 100 % durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel Oderland-Spree-West erstreckt sich mit seinen acht Kirchengemeinden über die Landkreise Oderland-Spree, Märkisch-Oderland und Dahme-Spreewald östlich des Berliner Stadtrands. Das Gebiet ist durch die BAB 10 ‚Berliner Ring‘, die Regionalexpresslinie 1 und die S-Bahnlinie 3 überörtlich sehr gut angeschlossen.
    Im Bereich des Pfarrsprengels sind neben der zukünftigen Pfarrstelleninhaberin bzw. dem zukünftigen Pfarrstelleninhaber weitere drei Pfarrer mit insgesamt 250 % Dienstumfang, eine Kirchenmusikerin, ein Gemeindepädagoge in der Jugendarbeit, drei Gemeindepädagoginnen in der Arbeit mit Kindern und Familien und zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen in unterschiedlichen Dienstumfängen tätig.
    Die Kirchengemeinden sind seit 2017 in einem Pfarrsprengel verbunden und zurzeit im Prozess einer Fusion hin zu einer Gesamtkirchengemeinde. Gemeinsam werden von den Kirchengemeinden bisher der Gemeindebrief und regionale Gottesdienste im Kirchenjahr verantwortet. Die Konfirmand:innenarbeit und die Arbeit mit und für Jugendliche sind auch pfarrsprengelweit organisiert.
    Der Dienstauftrag für die (1.) Pfarrstelle umfasst den Seelsorgebezirk Ost im Pfarrsprengel und beinhaltet die Kirchengemeinden Grünheide, Kagel, Markgrafpieske und Spreenhagen (1.180 Gemeindeglieder). Zum Bereich der Kirchengemeinden gehören fünf Kirchen. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Pfarrsprengel werden Gemeinschaftsaufgaben wahrgenommen.
    Die Gemeinden im Seelsorgebereich der ausgeschriebenen Pfarrstelle spiegeln die Struktur von ländlich geprägten Gemeinden im Weichbild der Großstadt Berlin. Eine Besonderheit ist hier die neue Werksansiedlung eines Herstellers von Elektroautomobilen. Engagierte Ehrenamtliche organisieren das gemeindliche Leben vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Pfarrstelleninhaber oder der Pfarrstelleninhaberin. Teilweise sind Fördervereine zum Erhalt der Kirchen vorhanden. Christenlehre wird in Grünheide und Spreenhagen erteilt. Dort gibt es auch einen Posaunenchor. Die Kirchengemeinde Grünheide betreibt ein kleines Rüstzeitheim.
    Der Dienstsitz ist in Grünheide (Mark). Das Pfarrhaus (bezugsfertig circa Herbst 2022) mit abgetrenntem Dienstbüro (ca. 20 m²) und Pfarrwohnung (ca. 130 m²) und das neu sanierte Gemeindehaus bieten hervorragende Wohn- und Arbeitsbedingungen. Dazu gehört ein Pfarrgrundstück mit direktem Zugang zum Werlsee. Der Seelsorgebereich ist reizvoll eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“. Kindergärten, verschiedene Schulformen und Arztpraxen sind im Ort vorhanden.
    Die Gemeinden wünschen sich eine neue Pfarrerin oder einen neuen Pfarrer, die oder der bereit ist, den Prozess einer vertieften Zusammenarbeit im Pfarrsprengel aktiv zu begleiten, traditionelle Ausdrucksformen des christlichen Lebens kraftvoll zu gestalten und bereit ist, neue Impulse in das religiöse Leben in diesen Seelsorgebereich und in den Pfarrsprengel zu geben.
    Weitere Auskünfte erteilen Torsten Jaß, Telefon: 0163/6419742, Pfarrer Dr. Jens Mruczek, Telefon: 0160/99867403, sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131.
    Informationen über den Pfarrsprengel finden sich auf der Homepage (www.evangelisch-osw.de) und im Gemeindebrief, der auf der Homepage des Pfarrsprengels abrufbar ist.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Trebbin, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Allen Bewerber:innen, die eine neue Herausforderung suchen, gern bei engagierten Kirchengemeinden arbeiten, sich für Bläsermusik interessieren, gern im Chor sinden und sich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen freuen, bietet der Pfarrsprengel Trebbin all dies und noch vieles mehr. Der Pfarrsprengel umfasst die Kirchengemeinden Trebbin mit etwa 800 Gemeindegliedern, Thyrow mit etwa 180 Gemeindegliedern und Großbeuthen mit elf Gemeindegliedern.
    Der Pfarrsprengel bietet drei Kirchen und eine Kapelle, in denen regelmäßig in unterschiedlichem Rhythmus Gottesdienst stattfindet. Die drei Kirchen befinden sich in Trebbin, Thyrow und Großbeuthen; die Kapelle in Trebbin wird in den kalten Monaten genutzt. Drei Friedhöfe werden durch die Kirchengemeinden bewirtschaftet. Ein Friedhofsgärtner (100 %), eine Kantorin (70 %), ein regional zuständiger Gemeindepädagoge (50 %), eine Verwaltungsangestellte (80 % mit regionalem Anteil), mehrere geringfügig Beschäftigte und engagierte Mitglieder im Gemeindekirchenrat runden die Gruppe der Unterstützenden und der Kümmernden für die Gemeinden ab. Aber auch mehrere Gemeindegruppen wie z. B. „Helferkreis“, „Helferleinkreis“, „Mütterkreis“, „Handarbeitskreis“, Kinderbetreuungsgruppen und Chorgruppen für verschiedene Altersstufen gestalten das Gemeindeleben aktiv.
    Für die neue Pfarrperson wird das Pfarrhaus nebst Garten gerade saniert. In der nur 30 km südlich von Berlin-Mitte gelegenen Stadt Trebbin mit ihren Ortsteilen und den fast 10.000 Einwohnern hat man einen mindestens stündlichen Bahnanschluss, eine autobahnähnliche Schnellstraße (B 101), mehrere Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, zwei Grundschulen und eine Oberschule. Gymnasien gibt es in den nächstgrößeren Nachbarstädten Ludwigsfelde und Luckenwalde. Mit dem Rufbus Kranichexpress können alle Ortsteile der Stadt erreicht werden, aber auch die Städte Beelitz und Zossen. Trebbin liegt am Eingang zum Naturpark Nuthe-Nieplitz und ist mit dem Ortsteil Blankensee als Naherholungsort vielen Berliner:innen und Potsdamer:innen bekannt.
    Die Gemeinden freuen sich, wenn die neue Pfarrperson
    • Freude an der Verkündigung und Gestaltung von lebendigen Gottesdiensten hat,
    • gegenüber neuen Ideen und Denkansätzen aufgeschlossen ist,
    • offen für Menschen aller Generationen ist, und der die gemeinsame Arbeit in der Gemeinde am Herzen liegt,
    • gern im Team in der eigenen Kirchengemeinde, aber auch in der Region und im Kirchenkreis mitwirken will,
    • die aktiv gelebte Ökumene fortsetzen möchte,
    • gern auch Führung und Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernimmt.
    Bei Interesse bietet die Homepage unter www.kirche-trebbin.de weitergehende Informationen. Dort gibt es auch ein kleines Bewerbungsvideo. Aber auch bei den Mitgliedern im Gemeindekirchenrat, mit Fragen im Gepäck, sind Bewerber:innen herzlich willkommen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vakanzverwalter Pfarrer Christian Jänicke, Telefon: 03377/3303384, der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Herr Jaentsch, Telefon: 033731/17083, E-Mail: bernd.jaentsch@gemeinsam.ekbo.de, die Gemeindesekretärin Frau Roglin, Telefon: 033731/80806, E-Mail: trebbin@kkzf.de, sowie die Superintendentin Frau Dr. Rudolph, Telefon: 03377/330690.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  5. Die Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist ab dem 1. Oktober 2022 mit 85 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Der Dienst ist in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde, die sich aus den Ortskirchen Ahrensfelde, Mehrow und Eiche und dem Nord-Osten Berlins zusammensetzt, angesiedelt. Interessent:innen, für die nur eine 100 %-Stelle in Frage kommt, können sich trotzdem bewerben, es wird eine Lösung angestrebt.
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche hat ca.1.000 Gemeindeglieder. Das Wohnumfeld der Gemeinde ist geprägt durch drei alte Ortskerne, umgeben von Wohngebieten mit Einfamilien- und Doppelhaussiedlungen. Ein Teil des Gebiets befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet Berlins. Insgesamt wohnen hier in den Ortsteilen Ahrensfelde, Eiche und Mehrow sowie im Teil Berlins ca. 10.000 Einwohner. Im Einzugsgebiet der Gemeinde wurden und werden große Wohnungsbauprojekte entwickelt, so dass perspektivisch mit einer Erhöhung der Gemeindegliederzahl gerechnet werden kann. Im Rahmen dieser Entwicklungen wird in den nächsten zwei Jahren ein christlicher Kiez mit diakonischem Charakter entstehen, in dem auch eine evangelische Kita vorgesehen ist, die von der Stephanus-Stiftung geführt werden wird.
    Das Gemeindegebiet ist durch eine hohe Wohn- und Lebensqualität geprägt, von Wäldern und Natur umgeben, und hat eine gute Infrastruktur. Die Kernortsteile haben sich teilweise ihren dörflichen Charakter erhalten. S-Bahn- und Regionalbahnanschluss sowie ausgezeichnete Verkehrsanbindungen in die Hauptstadt sind vorhanden. Alle Schulformen sowie ein breites Freizeit- und Sportangebot befinden sich vor Ort. Die Gesamtkirchengemeinde hat drei Kirchengebäude, ein Gemeindehaus mit Pfarrwohnung und gut sanierten Gemeinderäumen und Nebengelassen, die sehr flexibel genutzt werden können, sowie ein großzügiges und vielfältig nutzbares Gelände.
    Die Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind:
    • Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien,
    • Diakonie (u. a. Patenschaft mit einer Kinderwohngruppe),
    • Mission,
    • Partnergemeinden (Schottland, Kuba, Polen, Markgräfler Land) und
    • die Kirchenmusik.
    Die Kirchenmusik wird in den Gottesdiensten von Honorarkräften sowie im Chor, der Irish-Folk-Band und der Flötengruppe ehrenamtlich getragen. In allen Ortskirchen gibt es ein vielfältiges Konzertprogramm.
    Die Gesamtgemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, um gemeinsam in den kommenden Jahren ein weiterhin lebendiges Gemeindeleben zu gestalten.
    Besonders wichtig ist der Gesamtgemeinde die Fortführung der Konfirmand:innenarbeit vor Ort.
    In der Gesamtgemeinde wirken hauptamtlich zwei Katechetinnen (anteilig) für die Arbeit mit Kindern und Familien mit. Außerdem wird das Gemeindebüro von Mitarbeiterinnen in Teilzeit unterstützt – auch ein Hausmeister hilft in technischen Angelegenheiten der Gemeinde. Ein stabiler Kreis von Ehrenamtlichen leistet zuverlässig und eigenverantwortlich die Arbeit in der der Gesamtgemeinde.
    Es steht eine 126 m² große Dienstwohnung zur Verfügung, die dem Bedarf gern angepasst werden kann. Ein großzügiger Garten lädt zum Verweilen ein.
    Die Gesamtkirchengemeinde pflegt ökumenische Kontakte zur katholischen Nachbargemeinde und hat ein sehr gutes Verhältnis zur Kommune und zu den ortsansässigen Vereinen. In gemeinsamen Projekten unterstützen sie sich stets gegenseitig. Mit Berliner Einrichtungen ist sie vernetzt.
    Weitere Auskünfte erteilen Annette Gnilitza, Telefon: 0174/9732776, oder Jörg-Arno Zilch, Telefon: 0151/55164123, sowie Superintendent M. Kirchner, Telefon: 030/92378520.
    Bewerbungen werden bis zum 31. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Oranienburg, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist zum 1. Oktober 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel Oranienburg liegt verkehrsgünstig im Landkreis Oberhavel, direkt an der B 96, nahe dem Autobahnkreuz Oranienburg und an der Bahnstrecke Rostock/Stralsund – Berlin und verbindet das Flair einer Kreisstadt mit den Vorteilen der gut erreichbaren Hauptstadt. Oranienburg verfügt über eine moderne Infrastruktur mit allen Schularten, einem guten Netz von Vorschuleinrichtungen, darunter zwei evangelische Kindergärten, sowie vielen diakonischen, karitativen und sozialen Einrichtungen.
    Zum Pfarrsprengel Oranienburg gehören die Evangelische Kirchengemeinde St. Nicolai Oranienburg mit 2.800 Gemeindegliedern, die Kirchengemeinde Schmachtenhagen mit 177 Gemeindegliedern und die Kirchengemeinde Germendorf mit 230 Gemeindegliedern.
    Im Bereich des Pfarrsprengels sind neben der zukünftigen Pfarrstelleninhaberin bzw. dem zukünftigen Pfarrstelleninhaber ein weiterer Pfarrer (100 % DU), ein Kantor, eine Diakonin, ein Jugendwart und eine Gemeindesekretärin im Rahmen des Stellenplans beschäftigt. Daneben gibt es viele engagierte, ehrenamtliche Mitarbeitende.
    Als markantes Bauwerk innerhalb der Stadt Oranienburg ist die Stadtkirche St. Nicolai neben den Gottesdiensten und Veranstaltungen der Gemeinde auch Ort für Konzerte und ökumenische Gottesdienste. Die Kirchengemeinde Oranienburg ist Teil des ökumenischen Netzwerks und pflegt Kontakte zu den christlichen Gemeinden der Stadt.
    Die Partnerschaft des Kirchenkreises zu drei Dörfern in Simbabwe ist in besonderer Weise in der Kirchengemeinde Oranienburg verankert. Zur evangelischen Gemeinde in der Stadt Insterburg in der russischen Oblast Kaliningrad besteht eine direkte, aktive Partnerschaft.
    Neben der Stadtkirche in Oranienburg und den beiden Dorfkirchen gibt es im Stadtzentrum das Gemeindehaus, welches im ersten Stock über eine geräumige Dienstwohnung sowie über einen Garten verfügt. Die Gemeinde erwartet, dass die zukünftige Pfarrstelleninhaberin bzw. der zukünftige Pfarrstelleninhaber diese Dienstwohnung bezieht.
    In der Kirchengemeinde gibt es eine vielfältige Kirchenmusik mit Posaunenchor, einem ökumenischen Chor, einem Kinderchor, einem Kammerchor, einem Gospelchor und einer Band. Weitere ehrenamtliche Musikerinnen und Musiker bereichern die Gemeindearbeit. Zusätzlich sind seit einigen Jahren eine Orgelmusik am Dienstagmittag und eine Klaviermusik im Kerzenschein am Freitagabend fester Bestandteil der Kirchenmusik.
    In der Gemeinde gibt es mehrere von der Diakonin geleitete Kindergruppen. Der Konfirmandenunterricht wird von den beiden Pfarramtspersonen gemeinem verantwortet.
    Die Gemeinden freuen sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit einem klaren theologischen und geistlichen Profil, mit Teamfähigkeit und einer partnerschaftlich-kommunikativen Zusammenarbeit. Darüber hinaus wünschen sich die Gemeinden:
    • Freude an lebensnaher Verkündigung und an der Gestaltung lebendiger Gottesdienste,
    • die Begleitung und Koordinierung von ehrenamtlichen Aktivitäten und dadurch die Förderung der Gemeindeentwicklung,
    • die seelsorgliche und theologische Begleitung der Gemeindeglieder und Gruppen,
    • Freude und Kreativität in der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden und die aktive Unterstützung der Jugendarbeit,
    • Förderung der inneren und äußeren Entwicklung der Gemeinde gemeinsam mit der Gemeindeleitung,
    • eine aktive Mitarbeit und Stärkung der Vernetzung der regionalen und ökumenischen Zusammenarbeit in der Stadt und darüber hinaus,
    • die Übernahme der Geschäftsführung nach Absprache mit dem Pfarramtskollegen.
    Die Gemeinde freut sich auch auf neue Ideen und Impulse der zukünftigen Pfarrerin oder des zukünftigen Pfarrers und wird diese gemeinsam mit ihr oder ihm umsetzen.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Claudia Angladagis, Telefon: 03301/702913, Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047081, und Pfarrer Friedemann Humburg, Oranienburg, Telefon: 0151/12439959.
    Informationen über die Kirchengemeinde finden sich auch im Gemeindebrief, der auf der Homepage des Kirchenkreises (www.kk-ohl.de) abrufbar ist.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  7. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Schulzendorf-Waltersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit etwas über 900 Gemeindegliedern im südöstlichen Berliner Umland ist zum 1. Dezember 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die neue Pfarrperson erwartet eine sympathische Gemeinde mit einem Gemeindekirchenrat, in dem eine ausgesprochen freundliche und konstruktive Atmosphäre herrscht.
    Gut besucht ist der sonntägliche Gottesdienst in der anheimelnden Schulzendorfer Kreuzkirche von 1952, die inzwischen saniert und ausreichend ausgestattet ist für Gesprächs- oder Vortragsabende, gemeinsames Kochen, Senior:innenkreis, Konfirmand:innenstunde oder die Christenlehre.
    In der ebenfalls renovierten und grundsanierten mittelalterlichen Dorfkirche in Waltersdorf findet 14-täglich Gottesdienst statt. Ein neues kleines Gemeindehaus ergänzt dort die Kirche.
    Eine kompetente Kantorin begleitet an regelmäßig gepflegten Orgeln auf Honorarbasis die Gottesdienste; manchmal singt zusätzlich der kleine Chor der Gemeinde. Älteste übernehmen gern die Begleitung der Gottesdienste.
    Ein Haus- und Kirchwart kümmert sich mit seiner Frau um viele praktische Dinge bis hin zu den Altarblumen.
    Die Christenlehre hält eine engagierte Gemeindepädagogin. Der Religionsunterricht wird vom Kirchenkreis abgedeckt. Bei Interesse kann sich die Pfarrstelleninhaberin oder der Pfarrstelleninhaber freilich auch dort religionspädagogisch engagieren, genauso im Kindergarten, der in Trägerschaft des Kirchenkreises in Schulzendorf gerade gebaut wird.
    Zur Erledigung der Verwaltung kommt einmal in der Woche eine patente Küsterin ins Pfarrbüro. Das Kirchliche Verwaltungsamt kümmert sich nicht nur um die Finanzen der Gemeinde, sondern auch um die Ländereien mit vielen Pacht- und Erbbaupachtgrundstücken; und es hilft in Gebäude- und allen Baufragen durch sein Baubüro und einen für die Region zuständigen Sachverständigen.
    Erwartet wird die Bereitschaft zur regionalen Zusammenarbeit mit den Pfarrsprengeln Zeuthen-Wildau und Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz, die im Kirchenkreis eine Region bilden (u. a. gemeinsame Gemeindezeitung).
    Ein schönes, in Schulzendorf direkt an einem Wäldchen gelegenes Pfarrhaus mit Garten und vielen Zimmern, ideal auch für eine Familie mit Kindern, ist vorhanden.
    Das Pfarrhaus ist in gutem Zustand, es wird bis zum Dienstantritt renoviert und kann auch noch nach den Bedürfnissen der Bewerberin oder des Bewerbers hergerichtet werden.
    Im sehr hoch gelegenen Souterrain mit Pfarramtseingang und ebenem Ausgang zum Pfarrgarten, mit Abstellräumen, Küche, Toilette und Dusche befinden sich zurzeit auch das Pfarrbüro sowie ein großes Arbeitszimmer des Pfarrers.
    Es besteht eine gute öffentliche Verkehrsanbindung nach Berlin.
    Ein moderner Gemeindebus eignet sich mit seinen neun Plätzen zum Beispiel gut für Konfirmand:innen- oder Senior:innenausflüge und erleichtert die bislang jährlich stattfindende Rüst- oder Freizeit, deren Teilnehmer:innen gern auch eigene Beiträge zum vereinbarten Thema vorbereiten. Der Bus steht der Pfarrerin oder dem Pfarrer aber auch sonst für ihren oder seinen Dienst zur Verfügung.
    Die Gemeinde wünscht sich eine kluge, offen- und warmherzige Pfarrperson und bietet ihr Raum, den Pfarrdienst nach ihren Gaben und Neigungen zu gestalten.
    Die Pfarrstelle eignet sich auch für ein Pfarrehepaar, bei dem Beide bis zu 100 % Dienstumfang tätig sein möchten. In diesem Fall wird die gleichzeitige Bewerbung der Ehefrau oder des Ehemanns auf die ebenfalls in diesem Amtsblatt erneut ausgeschriebene Pfarrstelle des Pfarrsprengels Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz empfohlen.
    Weitere Auskünfte erteilen der noch im Amt befindliche Pfarrer Kahlbaum, Telefon: 033762/49819 oder 0160/95849498, die Älteste Dorothea Seifert, Telefon: 033762/519634 oder 0174/9371917, sowie Superintendent Dr. Nottmeier, Telefon: 030/68904140.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69 in 10249 Berlin.

Nr. 68Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Herzfelde-Rehfelde, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist mit 100 % Dienstumfang ab sofort durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Herzfelde-Rehfelde
    • ist eine lebendige Gemeinde mit ca. 1.100 Gemeindegliedern der Orte Garzau, Hennickendorf, Herzfelde, Kienbaum, Lichtenow, Rehfelde, Werder und Zinndorf,
    • erfreut sich an den schönen acht Kirchen, die größtenteils saniert sind, sowie am Pfarrhaus in Herzfelde, Gemeinderäumen in Hennickendorf, Herzfelde, Rehfelde und Zinndorf sowie an einem Gemeindebüro in Rehfelde,
    • verfügt über drei eigene Friedhöfe,
    • hat viele Ehrenamtliche mit unterschiedlichen Begabungen,
    • hat einen aktiven Bauausschuss,
    • hat eine Junge Gemeinde, die kreativ mitgestalten möchte.
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrperson, die
    • mit Freude und Kreativität Gottesdienste feiert und es versteht, biblische Texte mit dem gegenwärtigen Leben zu verbinden,
    • die vielfältigen Gaben in der Gemeinde wertschätzt, die Ehrenamtlichen in ihren Engagements unterstützt und gern mit ihnen im Team arbeitet,
    • Menschen in Krisensituationen, an lebensgeschichtlichen Übergängen und in Fragen des eigenen Glaubens wahrnimmt und sie seelsorgerlich begleitet,
    • ein offenes Ohr für die Fragen und Sorgen der Menschen vor Ort hat,
    • den Kontakt zu den Menschen vor Ort, den ortsansässigen Grundschulen, den Vereinen sowie den christlichen Nachbargemeinden sucht und pflegt,
    • die Menschen miteinander vernetzt und gelingende Kommunikation für wesentlich in der Gemeinde und über die Gemeinde hinaus hält,
    • ein Zuhause in der Gemeinde findet,
    • nicht alles kann (und auch nicht alles will).
    Die Gemeinde bietet:
    • Gestaltungsfreiraum, eigene Ideen einzubringen und neue Formate zu entwickeln,
    • Bereitschaft, alte Wege zu hinterfragen, und kreatives Potential und den Mut, neue Wege zu beschreiten,
    • eine Gemeinde, die das Gemeindeleben lebendig und zukunftsfähig gestalten will,
    • Mitarbeitende (beruflich und ehrenamtlich): eine Gemeindesekretärin in Teilzeit, eine Gemeindepädagogin und einen Jugendmitarbeiter die/der jeweils eine Stelle im regionalen Verbund innehaben, einen engagierten Gemeindekirchenrat,
    • Pfarrkolleg:innen in der Region Strausberg, die im Regionalkonvent verlässlich zusammenarbeiten,
    • eine geräumige Dienstwohnung mit Amtszimmer im Pfarrhaus Herzfelde mit großem Garten und Blick ins Grüne,
    • Verkehrsanbindungen nach Strausberg, Erkner, Rüdersdorf und Berlin durch ÖPNV,
    • Autobahnauffahrt auf die A10 über die Anschlussstelle Berlin-Hellersdorf in ca. 10 km Entfernung.
    Weitere Auskünfte erteilen für den Gemeindekirchenrat Frank Schenk, Telefon: 0152/07259074, E-Mail: frank.schenk@ekkos.de, sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist ab 1. Juni 2022 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl mit einer Pfarrperson [m/w/d] zu besetzen.
    Die Kirchengemeinden Eichwalde (805 Gemeindeglieder) und Zeuthen-Miersdorf (677 Gemeindeglieder) gehören zum Landkreis Dahme-Spreewald, die Evangelsiche Kirchengemeinde Berlin-Schmöckwitz (552 Gemeindeglieder) gehört zu Berlin. Es besteht eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen den Gemeinden des Pfarrsprengels. Im Kirchenkreis bilden sie mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schulzendorf-Waltersdorf und dem Pfarrsprengel Zeuthen-Wildau eine Region, u. a. mit einer gemeinsamen Gemeindezeitung und weiteren Kooperationen. Aktive Gemeindekirchenräte unterstützen die Arbeit der Pfarrperson.
    Alle drei Gemeinden verfügen über eine gute Verkehrsanbindung ins Zentrum Berlins und haben einen hohen Freizeitwert.
    Die Kirchengemeinde Eichwalde ist die größte im Sprengel und bietet in einer großen Kirche und einem großem Gemeindesaal Raum für gemeinsame Veranstaltungen. Ein Schwerpunkt ist die kirchenmusikalische Arbeit. Die Kirchengemeinde Miersdorf mit einer alten Dorfkirche zeichnet sich u. a. durch mehrere selbst geleitete Gesprächskreise aus. Die Kirchengemeinde Schmöckwitz hat einen ihrer Schwerpunkte im gesellschaftlichen Engagement.
    In allen drei Gemeinden gibt es evangelische Kitas in der Trägerschaft des kreiskirchlichen Kitaverbands, die von der Pfarrperson religionspädagogisch begleitet werden.
    Der Konfirmand:innenunterricht wird im Pfarrsprengel erfolgreich als gemeinsamer monatlicher Blockunterricht durchgeführt. Regelmäßig finden im Pfarrsprengel auch Seminare zu theologischen, ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen statt.
    Die Gemeinden suchen eine Pfarrperson mit Freude an der Verkündigung des Evangeliums und wahrhaftiger sowie lebensnaher Auslegung der Bibel. Für die Sprengelgemeinden ist die sonntägliche Feier der Gottesdienste als ein Mittelpunkt des Gemeindelebens wichtig – gern auch in unterschiedlichen Formen und unter Einbeziehung von Gastprediger:innen.
    Die Gemeinden wünschen sich die Vertiefung und Weiterentwicklung gemeinsamer Projekte und Themen im Pfarrsprengel. Wichtig sind ferner die Pflege und der weitere Ausbau der ökumenischen und kommunalen Kontakte. Hinzu kommt die Bereitschaft zur Vernetzung mit den Gemeinden der Region und die aktive Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis.
    Hauptamtlich arbeiten ein Kirchenmusiker, zwei Gemeindepädagoginnen und eine Verwaltungskraft (alle in Teilzeit) im Pfarrsprengel. Im pfarramtlichen Dienst unterstützt eine Pfarrerin, die für die gesamte Region mit 50 % Stellenumfang tätig ist.
    Eine Dienstwohnung steht zurzeit nicht zur Verfügung. Bei Bedarf sind Gemeinde und Kirchenkreis zur Anmietung einer geeigneten Dienstwohnung bereit.
    Die Pfarrstelle eignet sich auch für ein Pfarrehepaar, bei dem Beide bis zu 100 % Dienstumfang tätig sein möchten. In diesem Fall wird die gleichzeitige Bewerbung der Ehefrau oder des Ehemanns auf die ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschriebene Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Schulzendorf-Waltersdorf empfohlen. Hier steht ein geräumiges Pfarrhaus mit Garten zu Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140, die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte von Eichwalde: Ulrich Köhler, Telefon: 0172/5656694, E-Mail: ulrich.koehler@dlr.de, und von Schmöckwitz: Almuth Berger, Telefon: 030/675497469, E-Mail: berger12527@freenet.de, sowie die stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats von Miersdorf Cornelia Steinrück, Telefon: 0170/3844516, E-Mail: connysteinrueck@web.de.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Am Golmberg, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist ab dem 1. Juni 2022 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Am Golmberg ist Sitz der Pfarrstelle, von der auch die Evangelischen Kirchengemeinden Schlenzer und Gebersdorf betreut werden. Als Pfarrsprengel „auf dem Weg“ haben sie 581 Mitglieder und 13 Predigtstätten. Eine tiefe Integration in die kreiskirchliche Region und die partnerschaftliche gemeindeübergreifende Zusammenarbeit ist den Gemeinden wichtig. In der Region arbeiten u. a. weitere vier Pfarrerinnen bzw. Pfarrer und Gemeindepädagoginnen bzw. Gemeindepädagogen kooperativ zusammen.
    Die neue Pfarrperson sieht den landeskirchlichen Anforderungen zu notwendigen Strukturanpassungen der Kirchengemeinden positiv entgegen. Sie versteht dies gemeinsam als Chance, effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen, um nachhaltig gemeindliches und spirituelles Leben mit Perspektive im ländlichen Raum zu gewährleisten.
    Zu den Besonderheiten zählen die Gemeinden die sanierten Kirchen mit bespielbaren Orgeln, attraktive Gemeindehäuser, ein reges Gemeindeleben, einen Posaunenchor und aktive Lektoren. Viele aktive und engagierte ehrenamtliche Gemeindeglieder freuen sich auf die gemeinsame Arbeit mit der neuen Pfarrperson.
    Das geräumige und sanierte Pfarrhaus mit Garage und Garten im Ortsteil Petkus der Stadt Baruth kann sofort bezogen werden. Petkus liegt im Landkreis Teltow-Fläming inmitten der schönen Wälder des Niederen Flämings. Der südliche Berliner Stadtrand liegt 50 km entfernt und ist gut über nahe gelegene Bahnanbindungen in Baruth oder Luckenwalde zu erreichen. Am Ort gibt es gute Infrastrukturen (Kindergarten, Sportzentraum, medizinische Versorgung, Fläming-Skate). Im 18 km entfernten Jüterbog befindet sich eine evangelische Grundschule (mit Shuttle-Service). Weiterführende Schulen gibt es in Baruth und Luckenwalde.
    Die Gemeinden freuen sich auf Bewerbungen, weil Gutes zu tun gemeinsam noch besser geht.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/330690, E-Mail: superintendentur@kkzf.de, und der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Tjark Albers, Telefon: 033745/520037, E-Mail: tjark.albers@gmail.com.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Dorfkirchengemeinde Berlin-Britz, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, ist ab 1. Juli 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Britzer Dorfkirche bildet zusammen mit dem kürzlich modernisierten Gemeindehaus und dem Schloss Britz ein beschauliches Gesamtensemble. Sie ist damit zugleich ein spirituelles Kleinod im ansonsten bunten Treiben des großstädtischen Neukölln. Nicht zuletzt deshalb ist sie auch eine beliebte Traukirche.
    Die Gemeinde hat ca. 2.100 Mitglieder. Die sonntäglichen Gottesdienste werden häufig durch die musikalischen Gruppen aus der Gemeinde bereichert. Es gibt unter anderem eine Kantorei, Konzerte und einen Kinderchor.
    Die Gemeinde ist an vielen Stellen eng mit der Arbeit der benachbarten Kirchengemeinde Hephatha (z. B. gemeinsamer Gemeindebrief und Konfirmand:innenarbeit) und Johann-Christoph-Blumhardt (z. B. Gottesdienst-Sommerkarussell in der Region) vernetzt. Auf dem Gelände liegt auch die Evangelische Kindertagesstätte mit 80 Kindern, die dem kreiskirchlichen Kita-Verband angehört. Auch hier findet eine enge Zusammenarbeit statt, u. a. mit wöchentlichen Besuchen der Pfarrerin oder des Pfarrers.
    Die Gemeindearbeit ist durch ein reges und lebendiges ehrenamtliches Engagement gekennzeichnet. Zum hauptamtlichen Team gehören ein Küster (25 % RAZ), eine Jugendmitarbeiterin in der Region (75 % RAZ) und ein Kirchenmusiker (75 % RAZ), der mit einem zusätzlichen Stellenanteil auch kreiskirchlicher Beauftragter für die Bläserarbeit ist. Ein ehrenamtlicher Pfarrer, eine Prädikantin und zwei Lektorinnen übernehmen regelmäßig Gottesdienste.
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
    • lebendige Gottesdienste in verschiedenen Formaten gestaltet,
    • Erfahrungen in der Gemeindeleitung und -organisation gesammelt hat,
    • über eine hohe soziale Kompetenz, Bereitschaft zu vielfältigster Team-Arbeit, auch regional-gemeindeübergreifend und über seelsorgerliches Einfühlungsvermögen verfügt,
    • ein Herz für Kirchenmusik und Offenheit für die unterschiedlichen Formen der musikalischen Verkündigung mitbringt,
    • das Engagement zur intensiven, generationsübergreifenden Arbeit mitbringt,
    • eigene Schwerpunkte setzt,
    • mit den digitalen Medien vertraut ist (Homepage, Gemeindezeitung, Video-Formate, soziale Netzwerke etc.).
    Eine Pfarrdienstwohnung (Reihenhaus mit Balkon und Garten, ca.150 m², fünf Zimmer, Küche, Bad, ruhige Lage, sehr gute Verkehrsanbindung) in der Nähe steht zur Verfügung und soll auch bezogen werden.
    Nähere Auskünfte erteilen Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904-140, sowie die stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Evelin Michael, Telefon: 0162/2868135.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  5. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Adlershof, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, ist zum 1. Oktober 2022 mit 75 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wegen Eintritts der bisherigen Stelleninhaberin in den Ruhestand neu zu besetzen.
    Adlershof ist ein Ortsteil des Bezirks Treptow-Köpenick im Südosten der Stadt Berlin. Hier trifft eine über hundertjährige gewachsene Gemeindestruktur auf ein modernes, innovatives Wissenschafts-, Medien- und Universitätszentrum.
    Das zwischen Johannisthal und Adlershof gelegene WISTA-Gebiet ist Wachstums- und Zuzugsgebiet, welches viele Neu-Adlershofer:innen anzieht und viel Raum für Neues lässt. Die denkmalgeschützte Verklärungskirche, die Gemeinderäume und der evangelische Kindergarten mit 75 Plätzen in Trägerschaft der Gemeinde liegen im alten Ortskern, verkehrsgünstig sehr gut angeschlossen durch S-Bahn, Straßenbahn und Bus.
    Die Gemeinde besteht aus ca. 1.650 Gemeindegliedern. Hauptamtlich sind hier neben der Pfarrperson ein Kantor mit 50 % Dienstumfang und eine Gemeindepädagogin (angestellt über den Kirchenkreis) tätig. Die Arbeit im Gemeindebüro wird zurzeit von einem engagierten Ehrenamtlichen erledigt.
    Das schöne denkmalgeschützte, in einem Garten gelegene Pfarrhaus wird in den nächsten Monaten saniert. Es wird zwei Wohneinheiten mit jeweils einem Dienstzimmer enthalten. Die Wohneinheiten können bei Bedarf zusammengelegt werden.
    Dies zeichnet die Gemeinde aus:
    • zahlreiche ehrenamtlich Mitarbeitende, die vielfältige Aufgaben, z. B. bei der Erstellung des Gemeindebriefs, Lektor:innendienste, Kirchdienste oder im Gemeindebeirat wahrnehmen,
    • gute Vernetzung mit anderen Akteur:innen der Kommune und Engagement im sozialen Leben des Orts,
    • ökumenische Kontakte zur benachbarten katholischen Kirchengemeinde Christus König und zur Freien Evangelischen Gemeinde,
    • regelmäßige Konzerte, sowohl instrumental als auch mit dem Kinderchor und der Kantorei.
    Erwartungen:
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der
    • Freude an lebensnaher Verkündigung und an der Gestaltung lebendiger Gottesdienste hat,
    • ehrenamtliche Aktivitäten begleitet, koordiniert und dadurch die Gemeindeentwicklung fördert,
    • Gemeindeglieder und Gruppen theologisch und seelsorgerlich begleitet,
    • gemeinsam mit Gemeindekirchenrat und Gemeindebeirat die äußere und innere Entwicklung der Gemeinde weiter entfaltet.
    Die Erteilung von Religionsunterricht gehört mit zu den Aufgaben der Pfarrstelle.
    Weitere Auskünfte erteilen die bisherige Pfarrerin Dorothea Quien, Telefon: 030/67825741, E-Mail: quien@evkia.de, Gemeindekirchenratsmitglied Oliver Ziechmann, E-Mail: oziechmann@evkia.de, sowie Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020, E-Mail: suptur@kklios.de,.
    Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 69Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

Der Evangelische Kirchenkreis Wittstock-Ruppin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gemeindepädagogin oder einen Gemeindepädagogen für die gemeindepädagogische Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen und Familien (100 % RAZ, unbefristet).
Der Kirchenkreis Wittstock-Ruppin beschreitet seit Jahren erfolgreich strukturell neue Wege. Vier Gesamtkirchengemeinden wurden bereits gebildet. Weitere Kirchengemeinden sind in anderen Modellprojekten für neue Gemeindestrukturen auf dem Weg.
Zum Kirchenkreis gehört Neuruppin, lebendige Kultur- und Universitätsstadt, verkehrsgünstig sehr gut angebunden und Sitz der Landkreisverwaltung. Hier befinden sich u. a. eine Evangelische Grund- und Oberschule sowie das Evangelische Gymnasium.
Die beruflich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst arbeiten im Mitarbeitendenkonvent zusammen.
Insbesondere die Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen, Jugendlichen und Erwachsenen wird von Teams oder Einzelnen im aufgabenorientierten Dienst verantwortet. Supervision und Team-Beratungen sind selbstverständliche Unterstützungsangebote des Kirchenkreises.
Aufgabenschwerpunkte werden sein:
50 % Arbeit mit Konfirmand:innen
  • Weiterführung und Entwicklung der Arbeit mit Konfirmand:innen und Teamer:innen als Teil des Konfi-Teams,
  • Durchführung zeitlich befristeter Projekte und Freizeiten,
  • regelmäßige Begleitung von Konfi-Gruppen,
  • Gestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen mit Konfirmand:innen und Teamer:innen,
  • Öffentlichkeitsarbeit, bezogen auf den eigenen Aufgabenbereich.
50 % Schulseelsorge an der Evangelischen Schule Neuruppin
  • seelsorgerliche Begleitung von Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen,
  • Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten zusammen mit Schüler:innen und Lehrer:innen; u. a. Segensfeier „Auf dem Weg“,
  • Weiterführen der Reihe „Mit Eltern Religion entdecken“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Religionsunterricht (Religionsunterricht ist nicht Teil der Schulseelsorger:innen-Stelle),
  • Zusammenarbeit mit dem Konfi-Team.
Es gibt reichlich Gelegenheit, besondere Begabungen und Qualifikationen in die Arbeit einzubringen. Eine Dienstbeschreibung wird die Aufgabenfelder und den Rahmen des Dienstes konkretisieren.
Gewünscht ist:
  • entweder eine abgeschlossene gemeindepädagogische Ausbildung (FS/HS) oder ein vergleichbarer Abschluss,
  • ein KSA-Kurs (sechs Wochen) oder die Bereitschaft, diesen zu besuchen,
  • ein Führerschein Klasse B oder die Bereitschaft, diesen zu erwerben (der Kirchenkreis ist zur Unterstützung der Mobilität bereit).
Der Kirchenkreis wünscht sich eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, die oder der eigenständig arbeitet, konzeptionell mitdenkt und den christlichen Glauben mit den Menschen vor Ort leben will. Kommunikations- und Teamfähigkeit werden erwartet sowie die Bereitschaft, sich zu den Menschen auf den Weg zu machen.
Geboten wird:
  • ein Team aus aufgeschlossenen Pfarrer:innen, Kantor:innen und Gemeindepädagog:innen, engagierte Ehrenamtliche, denen die Bildungsarbeit am Herzen liegt,
  • erwartungsvolle Kinder, Konfirmand:innen, und Familien,
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch die Regionalakademie und den Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Konfirmand:innen und Jugendlichen,
  • Möglichkeiten der Fortbildung und Supervision,
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche,
  • ein Büro in Neuruppin mit allen notwendigen technischen Arbeitsmitteln,
  • eine Konfi-Arbeit, die von einem Team an unterschiedlichen Standorten im Kirchenkreis verantwortet und organisiert wird,
  • das Café Hinterhof in Neuruppin mit seinen Räumen als ein traditionsreicher Ort für die Konfi-Arbeit,
  • Anknüpfungspunkte zum diakonischen Verein ESTAruppin e. V.,
  • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO.
Bewerbungen werden bis zum 23. Mai 2022 erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, Superintendentur, Kirchplatz 2, 16909 Wittstock, E-Mail: suptur@kirche-wittstock-ruppin.de.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Matthias Puppe, Telefon: 0162/9391337, E-Mail: matthias.puppe@gemeinsam.ekbo.de, sowie der Kreisbeauftragte Steve Neumann, Telefon: 0160/1824171.

Nr. 70Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle

Im Kirchenkreis Potsdam ist die A-Kirchenmusikstelle (KM 3 100 %) an der Friedenskirche Potsdam zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Kirchenmusikerin oder einem Kirchenmusiker (m/w/d) neu zu besetzen.
Der Kirchenkreis Potsdam sucht für die kirchenmusikalische Arbeit in der Innenstadt im UNESCO-Weltkulturerbe-Park Sanssouci eine:n erfahrene:n Kirchenmusiker:in mit abgeschlossenem Kirchenmusikstudium (A oder Master). Gesucht wird eine Persönlichkeit mit breitem künstlerischen Profil in den Bereichen Chorleitung, Orchesterleitung und Orgel, die die Fähigkeit besitzt, Menschen jeden Alters für die Musik zu begeistern. Dienstsitz ist die Friedenskirche.
Zu den Aufgaben und gewünschten Qualifikationen gehören:
  • Leitung des Oratorienchors (ca. drei oratorische Konzerte im Jahr),
  • Leitung der Kantorei der Friedenskirche (Schwerpunkt gottesdienstliche Aufgaben),
  • Leitung des Vocalkreises Potsdam (anspruchsvolle a-cappella-Literatur, ca. zwei Konzertprogramme im Jahr),
  • regelmäßiges, künstlerisch anspruchsvolles gottesdienstliches Orgelspiel an der Woehl-Orgel der Friedenskirche (2004, unter Verwendung historischer Teile der Vorgängerorgeln von Sauer und Schuke, III/48),
  • organisatorische Fähigkeiten und kommunikative Kompetenz, um die Einbindung der Kirchenmusik an der Friedenskirche in der Stadt Potsdam zu gewährleisten und der besonderen kulturellen Bedeutung des Ortes am touristisch weltberühmten Park Sanssouci gerecht zu werden,
  • Teamfähigkeit, insbesondere in der Zusammenarbeit mit den anderen kirchenmusikalischen Kolleginnen und Kollegen der Region Potsdam.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit dem der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber (m/w/d) bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
Die Wahlproben finden am 9. September 2022 (1. Runde) und am 30. September 2022 (2. Runde) statt.
Bewerbungen werden bis zum 31. Juli 2022 erbeten an die Superintendentur Potsdam, Am Grünen Gitter 1, 14469 Potsdam.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169, E-Mail: suptur@evkirchepotsdam.de, Landeskirchenmusikdirektor Prof. Dr. Gunter Kennel, Telefon: 030/24344-474, E-Mail: lkmd@ekbo.de, sowie Kreiskantor i. V. Kirchenmusikdirektor Gerhard Oppelt, Telefon: 030/80908070, E-Mail: oppelt.gerhard@ekmb.de.

IV. Personalnachrichten

Nr. 71Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Felix Sens als Pfarrer mit Wirkung vom 1. April 2022.
Berufen wurde:
Superintendent Dr. Johannes Krug erneut zum Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Teltow-Zehlendorf mit Wirkung vom 16. März 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
die ordinierte Gemeindepädagogin Mareike Sabl in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit als ordinierte Gemeindepädagogin zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Wirkung vom 1. April 2022.
Übertragen wurde:
dem ordinierten Gemeindepädaogen Hardy Enseleit die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Rathenow, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, mit Wirkung vom 1. April 2022,
Pfarrer Dr. Stefan Fritsch die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Berlin-Lichterfelde, Kirchenkreis Steglitz, mit Wirkung vom 16. April 2022,
der ordinierten Gemeindepädagogin Mareike Sabl die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Wittenberge-Land, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Wirkung vom 1. April 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Ulrike Wohlrab die (1.) landeskirchliche Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Berlin zur alleinigen Versorgung mit Wirkung vom 1. April 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
Einen Auftrag hat erhalten:
Pfarrerin Carmen Khan in der mobilen Beratung im Bereich Migration und Integration im Sprengel Berlin mit 50 % Dienstumfang mit Wirkung vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2023.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Zehdenick im Evangelischen Kirchenkreis Oberes Havelland auf den Pfarrer Andreas Domke über den 31. März 2022 hinaus unbefristet.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrerin Claudia Goede, zuletzt Pfarrerin der Weihnachtskirchengemeinde Berlin-Haselhorst, Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. April 2022.
Beurlaubt wurde:
Pfarrer Michael Wohlrab, zuletzt gemeinsam mit seiner Ehefrau Inhaber der (1.) landeskirchlichen Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Berlin, für die Übernahme des Dienstes als Referent im Referat 15 „Kunst und Kultur, Kirchen und Religionsgemeinschaften“ des Bundespräsidialamts mit Wirkung vom 1. April 2022 längstens bis zum 18. März 2027.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Jörg E. Vogel, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Tegel-Borsigwalde, Kirchenkreis Reinickendorf, mit Ablauf des Monats März 2022,
Pfarrer Norbert Krüger, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Lauta-Dorf, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit Ablauf des Monats März 2022,
Pfarrerin Rebekka Weinmann, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Tiergarten, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Ablauf des Monats März 2022.

Nr. 72Todesfälle

„Du Herr, bist gut und gnädig, von großer Güte allen, die dich anrufen“
(Psalm 86,5)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Dieter Kromphardt, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des ehemaligen Pfarrsprengels Mühlenfließ, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Mühlenfließ, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, am 13. Februar 2022,
Pfarrer i. R. Willi Kundra, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Potsdam-Drewitz, Kirchenkreis Potsdam, am 20. Februar 2022.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 5) erscheint am 25. Mai 2022. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 6. Mai 2022.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin