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Vertrag über die Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen
(Vereinbarung PV/16b Nr. 7 (1))
(seit Zusatzvereinbarung Nr. 1 PV/16a Nr. 6 (2))

Vom 25. Februar/4. März 1987 (ABl. EKD S. 157 Nr. 58, KABl. S. 45) mit nachfolgenden Zusatzvereinbarungen; zuletzt ergänzt durch Zusatzvereinbarung Nr. 10 vom 19. November/20. Dezember 2021

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Der derzeit geltende Vertrag zwischen EKD und GEMA über die Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD unter der Ordnungsnummer 9.2.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.