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Pauschalvertrag über die Aufführung von Musikwerken in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern

Vom 8./23. Januar 2024

(nicht veröffentlicht)

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Der derzeit geltende Vertrag über die Aufführung von Musikwerken in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern zwischen der EKD und der GEMA befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD unter der Ordnungsnummer 9.1.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.