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Vereinbarung über die Ordnung der Notfallseelsorge in Berlin

Vom 11. September 2002

(KABl.-EKiBB 2003 S. 17)

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Zwischen dem
Erzbistum Berlin, vertreten durch den Erzbischof,
und der
Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, vertreten durch den Vorsitzenden der Kirchenleitung,
wird Folgendes vereinbart:
  1. Zwischen den Beteiligten der Vereinbarung besteht Einvernehmen, dass die kirchliche Notfallseelsorge in Berlin auf der Grundlage der anliegenden Ordnung der Notfallseelsorge in Berlin1# stattfindet.
  2. Die Beteiligten der Vereinbarung setzen die anliegende Ordnung der Notfallseelsorge jeweils für ihre Kirche in Kraft.
  3. Änderungen dieser Ordnung bedürfen des Einvernehmens der Beteiligten.
  4. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn die Beteiligten die Ordnung der Notfallseelsorge in Berlin in Kraft gesetzt haben. Die Vereinbarung kann durch Erklärung gegenüber dem anderen Beteiligten mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres beendet werden.