.Kirchengesetz über die Einführung der Agende: 
§ 1
        
      Kirchengesetz über die Einführung der Agende: 
„Berufung – Einführung – Verabschiedung“
in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Vom 16. November 2012
##Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
##§ 1
 1 Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen am 8. November 2011 beschlossene Agende: „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ wird in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum  1. Advent 2012 (2. Dezember 2012) eingeführt.  2 Sie tritt an die Stelle der am 27. Juni 1963 beschlossenen Agende für die Evangelische Kirche der Union (revidierte Auflage Bielefeld 1989), Band II/2: Gottesdienstordnung für Ordination, Einführung, Bevollmächtigung und Vorstellung. 
#§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.