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Rechtsverordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen kirchlichen Verwaltungsdienst

Vom 8. November 1983

(KABl.-EKiBB S. 102)

Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Berufsbildung im kirchlichen Verwaltungsdienst vom 13. November 1982 (KABl.-EKiBB S. 123) erlässt die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (Berlin West) folgende Rechtsverordnung:
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§ 1

(1) Für die Ausbildung und Prüfung der Kirchenbeamten im gehobenen kirchlichen Verwaltungsdienst gelten die Vorschriften für vergleichbare Beamte des Landes Berlin.
(2) Zusätzlich wird während der Praktika Unterricht in folgenden Fächern erteilt:
1.
Leben und Lehre der Kirche
10 Doppelstunden
2.
Kirchliches Verfassungsrecht
15 Doppelstunden
3.
Kirchliches Dienstrecht
6 Doppelstunden
4.
Kirchliches Arbeitsrecht
6 Doppelstunden
5.
Kirchliches Haushaltsrecht
10 Doppelstunden
6.
Kirchensteuerrecht
5 Doppelstunden.
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§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.