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Beschluss über die Zustimmung zur Inanspruchnahme der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg durch die Evangelische Kirche der Union

Vom 23. August 1996

(KABl. S. 150)

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Die Kirchenleitung stimmt zu, dass die Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg weiterhin als Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche der Union bestimmt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Disziplinarverordnung).