.

Kirchengesetz über die Einführung der Bestattungsagende in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz

Vom 5. November 2004

(KABl. S. 223)

Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####

§ 1

Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen am 14. Mai 2004 beschlossene „Bestattung – Agende für die Union Evangelischer Kirchen in der EKD“ wird in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum 1. Advent 2004 (28. November 2004) eingeführt. Sie tritt an die Stelle des Abschnitts „Die Bestattung“ im Ersten Teil der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 27. Juni 1963 beschlossenen Agende für die Evangelische Kirche der Union, II. Band.
#

§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.