.

Gebührenordnung 2024 für den Evangelischen Kirchenkreisverband Süd

Vom 19. Oktober 2023

(KABl. 2024 Nr. 9 S. 10)

####

§ 1
Einleitung

Gemäß § 10 Absatz 2 Verwaltungsämtergesetz1# in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Gebührengesetz ev.2# hat der Verwaltungsrat des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Süd am 19. Januar 2023 für die nachstehend angeführten Aufgaben die folgende Gebührenordnung erlassen.
#

§ 2
Allgemeines

( 1 ) Das Kirchliche Verwaltungsamt nimmt die Verwaltungsaufgaben von Kirchenkreisen und der ihnen angehörenden Kirchengemeinden seines Zuständigkeitsbereichs nach Maßgabe des Verwaltungsämtergesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung wahr. Darüber hinaus übernimmt das Kirchliche Verwaltungsamt nach Maßgabe dieser Gebührenordnung Aufgaben, soweit durch Kirchengesetz oder Rechtsverordnung ein Anspruch auf Ausführung besteht (verpflichtende Auftragsaufgaben). Für Verwaltungsaufgaben und verpflichtende Auftragsaufgaben besteht Anschluss- und Benutzungszwang.
( 2 ) Für die Inanspruchnahme der Verwaltung des Kirchlichen Verwaltungsamts werden Gebühren nach Maßgabe des Kirchengesetzes über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Gebührengesetz ev. – GebG ev.) und dieser Gebührenordnung erhoben.
#

§ 3
Allgemeine Aufgaben des Verwaltungsamtes

  1. Die folgenden Verwaltungsaufgaben sind Regelleistungen des Verwaltungsamtes (§ 1 Absatz 1 VÄG) und ergehen für Kirchenkreise und Gemeinden gebührenfrei, sofern diese nicht für Friedhöfe (§ 4 dieser Gebührenordnung) oder Kindertagesstätten (§ 5 dieser Gebührenordnung) erbracht werden:
    (1)
    Beratung in allen Wirtschaftsangelegenheiten,
    (2)
    Verwaltung des Vermögens und der Schulden,
    (3)
    Durchführung der Haushalts- und Kassenangelegenheiten, einschließlich der Rechnungslegung der Körperschaften und Erstellung der damit verbundenen Steuererklärungen und Steueranmeldungen,
    (4)
    Vorlage der Entwürfe für den Finanzausgleich in den Kirchenkreisen,
    (5)
    haushaltsmäßige Bearbeitung der Erhebung und Verwaltung des Gemeindekirchgeldes,
    (6)
    Führung von Baukassen,
    (7)
    Verwaltung von Projekten im Sinne der DIN- und ISO-Normen in der jeweils geltenden Fassung,
    (8)
    Immobilienverwaltung,
    (9)
    Personalangelegenheiten,
    (10)
    Bearbeitung des kirchlichen Meldewesens,
    (11)
    Erarbeitung kirchlicher Statistiken, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Kirchengemeinden gehören,
    (12)
    Vertretung der kirchlichen Körperschaften gegenüber Finanzbehörden, soweit die Angelegenheit mit den Tätigkeiten der Nr. 1-11 zusammenhängt,
    (13)
    Leistungen der Nr. 1-12 für Betriebe gewerblicher Art von kirchlichen Körperschaften, soweit die gesamten Leistungen an die jeweilige Körperschaft nicht ausschließlich für den Betrieb gewerblicher Art erbracht werden.
  2. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Anlage zum Verwaltungsämtergesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in seiner jeweils geltenden Fassung. Zusätzliche Aufgaben kann das Kirchliche Verwaltungsamt im Rahmen eines privatrechtlichen Zusatzvertrages mit der beauftragenden Körperschaft vereinbaren.
  3. Das Verwaltungsamt kann für die zum Kirchenkreisverband gehörenden kirchlichen Körperschaften sowie für öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen sowie privatrechtlich verfasste Stiftungen, Vereine, Einrichtungen und Werke Tätigkeiten auf der Basis eines privatrechtlichen Dienstleistungsvertrages als freiwillige Auftragsaufgaben (§ 1 Absatz 3 VÄG) ausführen.
#

§ 4
Gebührensätze

A. Bereich Friedhofsverwaltung
1.
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
a)
Erstellung der Haushaltsplanentwürfe bzw. Haushaltsbuchentwürfe während des Haushaltsjahres, insbesondere der Sachbuchteile Haushalt, Vermögen sowie Vorschüsse und Verwahrungen
Pauschalgebühr
b)
Buchungstätigkeiten, Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Kassenangelegenheiten
Pauschalgebühr
c)
Barkassenführung in Form der Übernahme der Daten aus dem KFM-Kassenmodul in die Hauptbuchhaltung
Pauschalgebühr
d)
Erfassung der Anlagen und Führung der Anlagenbuchhaltung
Pauschalgebühr
e)
Erstellung der Jahresabschlüsse einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwendungen von Überschüssen und Ausgleich von Fehlbeträgen
Pauschalgebühr
f)
Verwaltung der Schulden
Pauschalgebühr
g)
Umsetzung der Bestimmungen zum neuen kirchlichen Finanzwesen, insbesondere Bewertung, Ermittlung der Abschreibungen, Erstellen der Bilanzen
Pauschalgebühr
h)
Führung von Baukassen
Pauschalgebühr
i)
Vorbereitung und Erstellung von Steuererklärungen
Pauschalgebühr
2.
Statusfragen (ohne Rechtsberatung)
a)
Vorbereitung von Beschlüssen zur Schließung und Aufhebung von Friedhofsflächen,
Pauschalgebühr
b)
Vorbereitung von Verträgen zur Übertragung der Friedhofsträgerschaft
Pauschalgebühr
3.
Friedhofsgebührenangelegenheiten
a)
für den Fall, dass die Gebührenkalkulation und Erstellung von Gebührenordnungen (nicht im Bereich des Landes Berlin)
Pauschalgebühr
3.
Friedhofsgebührenangelegenheiten
b)
für den Fall, dass die folgenden Aufgaben nicht von einer beruflichen Friedhofsverwaltung wahrgenommen werden:
Pauschalgebühr
i.
Vorbereitung der Erstellung von Gesamtplänen und Belegungsplänen in besonderen Fällen
Pauschalgebühr
ii.
Erstellung von Friedhofsgebührenbescheiden
Pauschalgebühr
c)
Mahn- und Vollstreckungswesen
Pauschalgebühr
4.
Personalangelegenheiten
I.
Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrages
a)
Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen von einzustellenden Mitarbeitenden
Pauschalgebühr
b)
Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen
Pauschalgebühr
c)
Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung, ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger
Pauschalgebühr
d)
Erstellung des Arbeitsvertrages
Pauschalgebühr
II.
Personalverwaltung
a)
Überwachung der Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohnsteuer-, Arbeits- und Tarifrecht
Pauschalgebühr
b)
Anlegen der Personalakte (Hilfsakte)
Pauschalgebühr
c)
Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen
Pauschalgebühr
d)
Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts
Pauschalgebühr
e)
Anfertigung von Pflicht-Statistiken
Pauschalgebühr
f)
Führen der Personalübersicht mit laufender Erfassung der Veränderungen
Pauschalgebühr
g)
Personalplanung oder Unterstützung der Personalplanung inklusive der Berechnung der zu leistenden Arbeitszeit auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Betreuungsschlüssel und Überwachung der Einhaltung der Vorgaben
Pauschalgebühr
h)
Personalkostenhochrechnungen
Pauschalgebühr
4.
Personalangelegenheiten
III.
Entgeltabrechnungen
a)
Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten
Pauschalgebühr
b)
Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen
Pauschalgebühr
c)
Verarbeitung von Veränderungsinformationen
Pauschalgebühr
d)
Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzen
Pauschalgebühr
e)
Erfassung und Abrechnung nebenberuflicher, selbstständiger, künstlerischer und ehrenamtlicher Tätigkeiten
Pauschalgebühr
f)
Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen
Pauschalgebühr
g)
Bescheinigungswesen
Pauschalgebühr
IV.
Beendigung des Arbeitsvertrages
a)
Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen
Pauschalgebühr
b)
Abwicklung der Beendigung
Pauschalgebühr
5.
Beratung bei der Erstellung von Entgeltordnungen
Pauschalgebühr
6.
Besondere Gebühren
a)
sonstige Dienstleistungen
Gebühr nach Zeit
Gebührenhöhe im Bereich A.
  1. Die Pauschalgebühren für die Durchführung der Aufgaben für den Bereich A Nr. 1 bis Nr. 6 beträgt für Friedhöfe 33,04 Euro pro Stunde.
  2. Die Gebühr nach Zeit für die Durchführung der Aufgaben für den Bereich A beträgt 39,88 Euro je Zeiteinheit.
B. Bereich Kindertageseinrichtungen
1.
Betreuungsverträge
a)
Bereitstellung der Musterverträge und Veranlassung der Aktualisierung
Pauschalgebühr
b)
Dokumentation von Verträgen
Pauschalgebühr
2.
Elternbeiträge/Gebühren
a)
Erhebung und Pflege kindbezogener Stammdaten
Pauschalgebühr
b)
Anfordern von abrechnungsrelevanten Unterlagen
Pauschalgebühr
c)
Festsetzung der Elternbeiträge/Gebühren (nur Brandenburg)
Pauschalgebühr
d)
Abrechnungen gegenüber Kommune und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unter Berücksichtigung von erforderlichen Meldungen
Pauschalgebühr
e)
Erhebung von Elternbeiträgen
Pauschalgebühr
f)
Erhebung und Abrechnung von Zusatzkosten (insbesondere Essengeld)
Pauschalgebühr
g)
Bescheinigungswesen und Nachweisführung
Pauschalgebühr
h)
Beratung bei der Gebührenkalkulation und Erstellung von Gebührenordnungen
Pauschalgebühr
3.
Öffentliche Finanzierung
a)
Abruf und Abrechnung öffentlicher Mittel entsprechend dem Bundes- und dem jeweiligen Landesrecht für den laufenden Betrieb und für Investitionen
Pauschalgebühr
b)
Unterstützung bei der Verhandlung mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Kommunen und Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe
Pauschalgebühr
4.
Berichterstattung an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und an die Kommunen
Pauschalgebühr
5.
Personalangelegenheiten
I.
Vorbereitung, Erstellung und Abschluss des Arbeitsvertrages
a)
Überwachung des Eingangs der notwendigen Unterlagen von einzustellenden Mitarbeitenden
Pauschalgebühr
b)
Prüfung und Auswertung der eingereichten Unterlagen
Pauschalgebühr
c)
Feststellung der Eingruppierung und der tarifrechtlichen Stufenzuordnung, ggf. in Abstimmung mit dem Anstellungsträger
Pauschalgebühr
d)
Erstellung des Arbeitsvertrages
Pauschalgebühr
II.
Personalverwaltung
a)
Überwachung der Arbeitgeberpflichten nach Sozialversicherungs-, Lohnsteuer-, Arbeits- und Tarifrecht
Pauschalgebühr
b)
Anlegen der Personalakte (Hilfsakte)
Pauschalgebühr
c)
Vorbereitung und Erstellung von Änderungsverträgen
Pauschalgebühr
d)
Vornahme der erforderlichen Anpassungen bei Änderungen des Arbeits- und Tarifrechts
Pauschalgebühr
e)
Anfertigung von Pflicht-Statistiken
Pauschalgebühr
f)
Führen der Personalübersicht der Kindertagesstätten mit laufender Erfassung der Veränderungen
Pauschalgebühr
g)
Personalplanung oder Unterstützung der Personalplanung inklusive der Berechnung der zu leistenden Arbeitszeit auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Betreuungsschlüssel und Überwachung der Einhaltung der Vorgaben
Pauschalgebühr
h)
Personalkostenhochrechnungen
Pauschalgebühr
III.
Entgeltabrechnungen
a)
Entgeltabrechnung einschließlich Zusatzleistungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten
Pauschalgebühr
b)
Anmeldung und Abführung von Abgaben, Beiträgen und Umlagen
Pauschalgebühr
c)
Verarbeitung von Veränderungsinformationen
Pauschalgebühr
d)
Bearbeitung und Überwachung von Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzen
Pauschalgebühr
III.
Entgeltabrechnungen
e)
Erfassung und Abrechnung nebenberuflicher, selbstständiger, künstlerischer und ehrenamtlicher Tätigkeiten
Pauschalgebühr
f)
Datenbereitstellung, Auskunftserteilung und Nachbereitung bei internen und externen Prüfungen
Pauschalgebühr
g)
Bescheinigungswesen
Pauschalgebühr
IV.
Beendigung des Arbeitsvertrages
a)
Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen
Pauschalgebühr
b)
Abwicklung der Beendigung
Pauschalgebühr
6.
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
a)
Erstellung der Haushaltsplanentwürfe bzw. Haushaltsbuchentwürfe während des Haushaltsjahres, insbesondere der Sachbuchteile Haushalt, Vermögen sowie Vorschüsse und Verwahrungen
Pauschalgebühr
b)
Buchungstätigkeiten, Zahlungsverkehr, Abrechnungen, Kassenangelegenheiten
Pauschalgebühr
c)
Barkassenführung in Form der Übernahme der Daten aus dem KFM-Kassenmodul in die Hauptbuchhaltung
Pauschalgebühr
d)
Erfassung der Anlagen und Führung der Anlagenbuchhaltung
Pauschalgebühr
e)
Erstellung der Jahresabschlüsse einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwendungen von Überschüssen und Ausgleich von Fehlbeträgen
Pauschalgebühr
f)
Verwaltung der Schulden
Pauschalgebühr
g)
Umsetzung der Bestimmungen zum neuen kirchlichen Finanzwesen, insbesondere Bewertung, Ermittlung der Abschreibungen, Erstellen der Bilanzen
Pauschalgebühr
h)
Führung von Baukassen
Pauschalgebühr
i)
Vorbereitung und Erstellung von Steuererklärungen
Pauschalgebühr
7.
Sonstige Aufgaben:
a)
Zusammenarbeit mit der Landeskirche, dem für das Kindertagesstättenwesen zuständigen Fachverband und der Kita-Fachberatung und den Kita-Leitungen
Pauschalgebühr
b)
Vertretung oder Begleitung der Träger bei Verhandlungen mit den Kommunen, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und anderen zuständigen staatlichen Stellen
Pauschalgebühr
Gebührenhöhe im Bereich B.
  1. Die Pauschalgebühren für die Durchführung der Aufgaben für den Bereich B. Nr. 1 bis Nr. 7 betragen für Kindertageseinrichtungen, die vom Evangelischen Verband Kita und Familienbildung (EVKF) betrieben werden, 9,16 EUR pro belegten Platz und Monat auf Basis der Betriebserlaubnis zum 1. Januar des laufenden Jahres.
  2. Die Gebühr nach Zeit für die Durchführung der Aufgaben nach Bereich B. beträgt 39,88 EUR je Zeiteinheit.
III. Bereich Gemeindekirchgeld
haushaltsmäßige Erhebung und Verwaltung des Gemeindekirchgeldes
34,22 Euro
pro Stunde
IV. Auslagen
IV. Auslagen
gemäß § 6
#

§ 5
Leistungen und Gebühren für die Erbringung von
verpflichtenden Auftragsaufgaben nach § 1 Absatz 2 VÄG

  1. Dem Evangelischen Kirchenkreisverband Süd ist von den Evangelischen Kirchenkreisen Neukölln und Zossen-Fläming die bauliche Betreuung kirchlicher Gebäude gemäß § 10a Kirchbaugesetz übertragen worden. Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
  2. Dem Evangelischen Kirchenkreisverband Süd ist von seinen beiden Kirchenkreisen die Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem Klimaschutzgesetz der Landeskirche als verpflichtende Auftragsaufgabe übertragen worden. Hierfür werden keine gesonderten Gebühren erhoben.
#

§ 6
Auslagenersatz

War für die Wahrnehmung einer Verwaltungsaufgabe die Hinzuziehung Dritter bzw. eines Verwaltungshelfers erforderlich, so kann das Verwaltungsamt die hierfür entstandenen Auslagen gegen Nachweis als Gebühr festsetzen. Auslagen sind gemäß § 6 GebG ev. zu erstatten.
#

§ 7
Bemessungszeitraum, Arbeitseinheit

( 1 ) Die Gebühren werden für ein Kalenderjahr erhoben.
( 2 ) Eine Arbeitseinheit umfasst 15 Minuten.
#

§ 8
Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.3#

#
1 ↑ Kirchengesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG) in der Fassung vom 12. November 2022
#
2 ↑ Kirchengesetz über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Gebührengesetz ev. – GebG ev.) vom 12. November 2022
#
3 ↑ Vorstehende Gebührenordnung wurde vom Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am 14. Dezember 2023 kirchenaufsichtlich genehmigt.